Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen Sascha Scherrer (Nachfolgend als Anbieter bezeichnet) und seinen Vertragspartnern.

Sie gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich bestätigt werden.

§2 Angebote, Zusicherungen, Nebenabreden

Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt erst nach Bestellung des Kunden und dem Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens aber bei Abholung, Lieferung oder Aufbaubeginn zustande.

Personen die im Auftrag des Anbieters arbeiten, sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung hinausgehen.

§3 Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Zahl von Auf- und Abbauhelfern pünktlich und ohne Unterbrechung zur Verfügung gestellt wird. Der Kunde hat den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Stromanschluss zur Verfügung zu stellen und Gewähr dafür zu bieten, dass die An- und Abfahrt, sowie die Lademöglichkeit uneingeschränkt gewährleistet ist.

Der Kunde trägt, sofern nicht anders vereinbart, Verantwortung dafür, dass der Veranstaltungsraum zu den in der Auftragsbestätigung angegebenen Aufbau-/ Vorbereitungs-und Abbauzeiten zugänglich ist und die Arbeiten des Anbieters nicht behindert werden.

Der Kunde ist für die Sicherheit während der Veranstaltung verantwortlich. Dies insbesondere für die Sicherung des Bühnen-, FOH- und Backstagebereichs.

Sollte der Aufbau für den Anbieter durch Gründe, die vom Kunden verursacht wurden, wesentlich erschwert sein, hat der Anbieter das Recht, den Aufbau zu unterbrechen oder abzusagen. Dies gilt, wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind, die Sicherheit für die Anlage aufgrund des Zustandes der Bühne nicht gegeben, oder bei Open Air Veranstaltungen kein hinreichender Regenschutz vorhanden ist.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Personal des Anbieters während der Veranstaltung ausreichend am Veranstaltungsort mit veranstaltungsüblichen Speisen und alkoholfreien Getränken versorgt werden. Andernfalls werden entstandene Verpflegungsaufwände in Rechnung gestellt. Es steht dem Anbieter frei, eine Pauschale pro Person und Tag festzusetzen.

§4 Nichterfüllung

Sofern der Anbieter aufgrund äußerer, von ihm nicht zu verantwortender Umstände die vereinbarte Leistung nicht oder nicht vollständig erfüllen kann (z.B. durch Unwetter während Aufbau oder Veranstaltung, Gewalt, behördliche Anordnung, Stromausfall, Spannungsschwankungen usw.) bestehen keine Regressansprüche.

Bei einem Ausfall auf Seiten des Anbieters aufgrund von schwerer Krankheit, Unfall oder Tod bestehen keine Regressansprüche.

§5 Rücktritt

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so behält es sich der Anbieter vor, eine abgestufte Entschädigung in Rechnung zu stellen. Ab 5 Tagen vor Aufbaubeginn 20% des Auftragswertes, ab 24 Stunden vor Aufbaubeginn 30% des Auftragswertes. Zu Aufbaubeginn wird der Auftragswert fällig.

Entstehen dem Anbieter durch Rücktritt des Auftraggebers Kosten, werden diese in jedem Falle in Rechnung gestellt. (z.B. für die Stornierung von bereits angemieteter Technik)

§6 Haftung

Die Haftung des Anbieters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Für durch Dritte verursachte Sachbeschädigungen am Equipment des Anbieters, Diebstähle oder Abhandenkommen, haftet der Auftraggeber. Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Datenträgern, die dem ihm oder von ihm beauftragten Personen vor, während oder nach der Produktion übergeben werden.

§7 Mietbedingungen

Alle Geräte befinden sich in ordentlichem, funktionsfähigem Zustand und sind technisch einwandfrei. Sie werden in gleichem Zustand zurückerwartet. Anfallende Kosten für Reinigung und Reparatur werden gesondert berechnet.

Technische Ausfälle liegen im Bereich des Möglichen und sind kein Grund zur Mietminderung. Weitergehende Ansprüche, die der Ausfall eines Gerätes verursacht, sind ausgeschlossen.

Das Equipment des Anbieters ist nicht versichert. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für die überlassenen Mietsachen. Sofern durch den Mieter, eine an einer Veranstaltung teilnehmende Person oder durch Dritte Verlust oder Beschädigung am gemieteten Equipment entsteht, so gehen die Kosten hierfür vollumfänglich zu Lasten des Mieters, zahlbar in Bar oder per Überweisung sofort nach Erhalt einer Reparatur- oder einer Ersatzrechnung.

Eine Weitervermietung von Mietsachen ist untersagt.

§8 Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ende der Veranstaltung. Der Anbieter ist berechtigt Vorkasse oder Hinterlegung einer Sicherheit zu verlangen.

Die Zahlung hat innerhalb von 10 Werktagen in Bar oder per Überweisung stattzufinden. Skonto wird nicht gewährt. Barzahlung sind zu quittieren.

Die Zahlung hat ungeachtet des Rechtes der Mangelrüge zu erfolgen. Aufrechnung und Zurückhaltung basierend auf etwaigen Gegenansprüchen des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn es sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.

§9 Datenschutz

Kundendaten werden in EDV Anlagen in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen und Regelungen gespeichert und verarbeitet.

Der Anbieter behält es sich vor, auf Veranstaltungen Videoaufnahmen und Fotos anzufertigen. Diese werden nur veröffentlicht, wenn Sie mit dem Persönlichkeitsrecht vereinbar sind. Der Auftraggeber kann vor Veröffentlichung eine Vorlage zur Prüfung verlangen oder der Veröffentlichung vollständig oder teilweise widersprechen.

§10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten, ist der Sitz des Anbieters. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

§11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien werden eine dem Sinn und Zweck der nichtigen Vereinbarungen am nächsten kommende Vereinbarung treffen.

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